Die Arbeitssicherheit gehört zu den bedeutenden Unternehmensprozessen.
Wir zeigen Dir, welche Schritte unternommen werden müssen, um die Anforderungen an
Arbeitssicherheit zu erfüllen und im Unternehmen “lebendig” umzusetzen.
Definition; [gesetzlicher] Schutz der Arbeitnehmer[innen] gegen Gefährdungen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können
Das wichtigste staatliche Gesetz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es enthält allgemeine Regelungen für den Gesundheitsschutz. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Rolle der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Hinzu kommen die Verordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung. Die Arbeitsstättenverordnung– seit 3.12.2016 in völlig neuer Fassung – enthält konkrete Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsplätze.
Daneben spielen die Unfallverhütungsvorschriften und das Regelwerk der Unfallversicherungen eine Rolle. Auch diese sind verbindlich. Daher spricht man im Arbeitsschutz von einem „dualen System“.
Die von der Unfallversicherung ergehenden Unfallverhütungsvorschriften heißen BG-Vorschriften. Sie dienen vor allem der Prävention von Gesundheitsgefährdungen und der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz, regeln aber auch ärztliche Untersuchungen.
Arbeitssicherheit ist ein Bestandteil des Arbeitsschutzes!
Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen. Er muss Gefährdungen bewerten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz ist dabei die in § 5 ArbSchG verankerte Gefährdungsbeurteilung.
Kommen die Arbeitgeber ihren Pflichten aus den Arbeitsschutzbestimmungen nicht nach, können Betriebsräte sie im Rahmen ihrer Kontrollfunktion (§ 80 BetrVG) dazu anhalten und Druck ausüben. Es kann zu Schadenersatzansprüchen kommen, wenn der Arbeitgeber Mängel nicht beseitigt.
Mitarbeiter oder Betriebsräte können sich jederzeit bei der Berufsgenossenschaft oder den Gewerbeaufsichtsämtern und vergleichbaren Landesbehörden beschweren. Das geht auch anonym.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG). Er muss darin alle potentiellen Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ermitteln und bewerten. Belastungen für das Sehvermögen der Mitarbeiter durch PC-Arbeit sind dabei genauso zu berücksichtigen wie mögliche Ursachen für Krankheiten oder körperliche Belastungen. Zunehmend spielen auch psychische Belastungen durch Stress und Arbeitsverdichtung eine entscheidende Rolle.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
Bei einem schweren Unfall im Betrieb ist das erste was die Behörden sehen wollen die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen.
Festlegen von Tätigkeitsfeldern oder Arbeitsplätzen: Zusammenfassen verschiedener Arbeitsplätze für eine einheitliche Betrachtung im Falle ähnlicher Belastungen (Beispiel: Großraumbüro)
Ermitteln der Belastung: Gefährdungen erkennen und bewerten
Bewertung: Geeignete Gegenmaßnahmen festlegen und auf Wirksamkeit einschätzen
Umsetzen von Maßnahmen: Vollzug der Maßnahmen zum Vermeiden oder Minimieren der Gesundheitsbelastung als zentraler Schritt der Gefährdungsbeurteilung (Prävention)
Wirksamkeitskontrolle: Überprüfen der getroffenen Maßnahmen auf Wirksamkeit
Aktualisierung: Permanentes Überprüfen der Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Wirksamkeit
Dokumentation: Betriebe sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar zu dokumentieren
Wir pflegen hier nach und nach die Antworten mit ein. Wenn Du heute schon eine konkrete Frage hast, rufe uns gerne an oder sende uns bitte eine E-Mail.