Arbeitsschutz

Wir haben ein paar Eurer Fragen zum Thema Arbeitsschutz gesammelt und direkt hier beantwortet.

Wie führe ich „Arbeitsschutz“ in meinem Unternehmen ein?

Die Arbeitssicherheit gehört zu den bedeutenden Unternehmensprozessen.
Wir zeigen Dir, welche Schritte unternommen werden müssen, um die Anforderungen an Arbeitssicherheit zu erfüllen und im Unternehmen “lebendig” umzusetzen.

 

Allgemeine Fragen rund um das Thema „Arbeitsschutz“


  • Arbeitsschutz – wer ist zuständig?

  • Was gehört zum Arbeitsschutz?

  • Welche Rolle haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit?

  • Was sind BG-Vorschriften?

  • Was geschieht, wenn ich den Arbeitsschutz nicht erfülle?

  • Muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

» Wie definiert sich „Arbeitsschutz“?

Definition; [gesetzlicher] Schutz der Arbeitnehmer[innen] gegen Gefährdungen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können

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» Welches sind die wichtigsten Gesetze und Regelungen?

Das wichtigste staatliche Gesetz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es enthält allgemeine Regelungen für den Gesundheitsschutz. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Rolle der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Hinzu kommen die Verordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung. Die Arbeitsstättenverordnung– seit 3.12.2016 in völlig neuer Fassung – enthält konkrete Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsplätze.

Daneben spielen die Unfallverhütungsvorschriften und das Regelwerk der Unfallversicherungen eine Rolle. Auch diese sind verbindlich. Daher spricht man im Arbeitsschutz von einem „dualen System“.

Die von der Unfallversicherung ergehenden Unfallverhütungsvorschriften heißen BG-Vorschriften. Sie dienen vor allem der Prävention von Gesundheitsgefährdungen und der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz, regeln aber auch ärztliche Untersuchungen.

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» Was ist Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit ist ein Bestandteil des Arbeitsschutzes!

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» Was bedeutet Arbeitsschutz konkret im Betrieb?

Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen. Er muss Gefährdungen bewerten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz ist dabei die in § 5 ArbSchG verankerte Gefährdungsbeurteilung.

Kommen die Arbeitgeber ihren Pflichten aus den Arbeitsschutzbestimmungen nicht nach, können Betriebsräte sie im Rahmen ihrer Kontrollfunktion (§ 80 BetrVG) dazu anhalten und Druck ausüben. Es kann zu Schadenersatzansprüchen kommen, wenn der Arbeitgeber Mängel nicht beseitigt.

Mitarbeiter oder Betriebsräte können sich jederzeit bei der Berufsgenossenschaft oder den Gewerbeaufsichtsämtern und vergleichbaren Landesbehörden beschweren. Das geht auch anonym.

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» Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG). Er muss darin alle potentiellen Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ermitteln und bewerten. Belastungen für das Sehvermögen der Mitarbeiter durch PC-Arbeit sind dabei genauso zu berücksichtigen wie mögliche Ursachen für Krankheiten oder körperliche Belastungen. Zunehmend spielen auch psychische Belastungen durch Stress und Arbeitsverdichtung eine entscheidende Rolle.

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» Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Bei einem schweren Unfall im Betrieb ist das erste was die Behörden sehen wollen die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen.

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» Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung durch?

  1. Festlegen von Tätigkeitsfeldern oder Arbeitsplätzen: Zusammenfassen verschiedener Arbeitsplätze für eine einheitliche Betrachtung im Falle ähnlicher Belastungen (Beispiel: Großraumbüro)

  2. Ermitteln der Belastung: Gefährdungen erkennen und bewerten

  3. Bewertung: Geeignete Gegenmaßnahmen festlegen und auf Wirksamkeit einschätzen

  4. Umsetzen von Maßnahmen: Vollzug der Maßnahmen zum Vermeiden oder Minimieren der Gesundheitsbelastung als zentraler Schritt der Gefährdungsbeurteilung (Prävention)

  5. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfen der getroffenen Maßnahmen auf Wirksamkeit

  6. Aktualisierung: Permanentes Überprüfen der Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Wirksamkeit

  7. Dokumentation: Betriebe sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar zu dokumentieren

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» Warum ist Arbeitsschutz wichtig?

Wir pflegen hier nach und nach die Antworten mit ein. Wenn Du heute schon eine konkrete Frage hast, rufe uns gerne an oder sende uns bitte eine E-Mail.

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