Die Datenschutz-Grundverordnung „DSGVO“ harmonisiert seit dem 25. Mai 2018 die rechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in Europa.

Verschiedene Öffnungsklauseln erlauben bzw. verlangen indes länderspezifische Regelungen.

Die DSGVO erlegt Unternehmen umfangreiche Pflichten auf, wie Meldepflichten, Rechenschaftspflichten, Sicherstellung der Datensicherheit und Umsetzung von Betroffenenrechten. Gleichzeitig stärkt die DSGVO die Verbraucherrechte.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann im schlimmsten Fall mit bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Wert am Ende höher ausfällt) geahndet werden. Häufig genügt ein kurzes Telefonat um zu erfahren ob man die DSGVO erfüllt bzw. mit wie viel Aufwand bis zur Erfüllung gerechnet werden muss.

 

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