Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO gibt gemeinsam mit dem BDSG vor, wer einen Datenschutzbeauftragten braucht. Ein Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Praktikanten werden dabei voll berücksichtigt. Außerdem muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn die Art der Datenverarbeitung eine Folgeabschätzung verlangt oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. Häufig lässt sich sehr schnell ermitteln, ob man einen Datenschutzbeauftragen haben muss oder nicht. Bei einigen Unternehmen kann ein Telefonat zur Klärung des Sachverhaltes ausreichen.

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