Datenschutz: Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen trägt der für das Unternehmen bzw. die juristische Person Vertretungsberechtigte.
Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen trägt der für das Unternehmen bzw. die juristische Person Vertretungsberechtigte.
Ein Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Ein Datenschutzbeauftragter kann als Experte für den Datenschutz gesehen werden.
In der DSGVO gibt es den Grundsatz der Speicherbegrenzung.
Die Datenschutz-Grundverordnung „DSGVO“ harmonisiert seit dem 25. Mai 2018 die rechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in Europa. Verschiedene Öffnungsklauseln erlauben bzw. verlangen indes länderspezifische Regelungen. Die DSGVO erlegt Unternehmen umfangreiche Pflichten auf, wie Meldepflichten, Rechenschaftspflichten, Sicherstellung der Datensicherheit und Umsetzung von Betroffenenrechten. Gleichzeitig stärkt die DSGVO die Verbraucherrechte. …
Damit wir unser Recht auf informelle Selbstbestimmung durchsetzen und auch überprüfen können, ist es grade im digitalen Zeitalter wichtig, Daten zu schützen und hierfür auch entsprechende Regelungen zu haben.
Die DSGVO gibt mit ihren Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einen wichtigen Rahmen vor. Leider ist immer noch vielen unbekannt, dass…